VERHALTENSTHERAPIE
Verhaltenstherapie ist eine auf der empirischen Psychologie basierende psychotherapeutische Grundorientierung.
Zu Beginn der Behandlung werden die auftretenden Schwierigkeiten und Belastungen auf den 4 Ebenen Verhalten, Gedanken, Gefühle und Körper analysiert und in Zusammenhang zur aktuellen Situation sowie zur Lebensgeschichte des Klienten/der Klientin gebracht (Entstehungsmodell). Außerdem wird eine genaue Diagnose gestellt und die KlientInnen erhalten ausführliche Informationen über das vorliegende Krankheitsbild sowie die Behandlungsoptionen.
Anschließend legen Therapeutin und KlientIn gemeinsam Therapieziele fest. Allgemeines Ziel ist es, ungünstige Verhaltens- und Denkmuster, die belastend und einschränkend sind, durch das Erlernen neuer Denk- und Verhaltensweisen zu verändern und somit das Befinden und die Lebensqualität zu verbessern.
Typische Vorgehensweisen der Verhaltenstherapie sind z.B. Aufbau positiver Aktivitäten, Reizkonfrontation/Expositionsbehandlung, kognitive Umstrukturierung, Training sozialer Kompetenzen, Erlernen von Stressbewältigungstechniken und Entspannungsverfahren. Dabei werden auch vorhandene Stärken und Ressourcen herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess genutzt. Insgesamt soll Verhaltenstherapie „Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglichen und dadurch Rückfällen und der Entwicklung neuer Probleme vorbeugen.
THERAPIERAHMEN
Verhaltenstherapie ist das am umfangreichsten wissenschaftlich untersuchte Therapieverfahren (Quelle: Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie). Es liegen mittlerweile für fast alle psychischen Erkrankungen umfangreiche wissenschaftliche Ergebnisse vor, die die Wirksamkeit von Verhaltenstherapie belegen. Daher werden die Kosten von allen Krankenkassen übernommen.
BEHANDLUNGSUMFANG
Je nach Ihrem individuellen Bedarf kann eine Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, Höchstkontingent bis zu 80 Sitzungen) durchgeführt werden.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche oder 14-tägig statt. Je nach Ihrem individuellen Bedarf können auch Doppelsitzungen (z.B. für Expositionsübungen) vereinbart werden.
WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EINE PSYCHOTHERAPIE?
Für gesetzlich Versicherte:
Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns. Die Kosten werden nach dem Einlesen Ihrer
elektronischen Gesundheitskarte quartalsweise über die
Kassenärztliche Vereinigung direkt mit Ihrer Krankenkasse
abgerechnet.
Für privat Versicherte und
Beihilfeversicherte:
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP). Liegt eine
Indikation zur Psychotherapie vor, werden die Kosten der
Therapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen und
von der Beihilfe übernommen.
Für SelbstzahlerInnen:
Natürlich können Sie die Therapiekosten auch selbst zahlen.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP).