Leistungen

Psychologische Psychotherapie

VERHALTENSTHERAPIE

Verhaltenstherapie ist eine auf der empirischen Psychologie basierende psychotherapeutische Grundorientierung.

Zu Beginn der Behandlung werden die auftretenden Schwierigkeiten und Belastungen auf den 4 Ebenen Verhalten, Gedanken, Gefühle und Körper analysiert und in Zusammenhang zur aktuellen Situation sowie zur Lebensgeschichte des Klienten/der Klientin gebracht (Entstehungsmodell). Außerdem wird eine genaue Diagnose gestellt und die KlientInnen erhalten ausführliche Informationen über das vorliegende Krankheitsbild sowie die Behandlungsoptionen.

Anschließend legen Therapeutin und KlientIn gemeinsam Therapieziele fest. Allgemeines Ziel ist es, ungünstige Verhaltens- und Denkmuster, die belastend und einschränkend sind, durch das Erlernen neuer Denk- und Verhaltensweisen zu verändern und somit das Befinden und die Lebensqualität zu verbessern.

Typische Vorgehensweisen der Verhaltenstherapie sind z.B. Aufbau positiver Aktivitäten, Reizkonfrontation/Expositionsbehandlung, kognitive Umstrukturierung, Training sozialer Kompetenzen, Erlernen von Stressbewältigungstechniken und Entspannungsverfahren. Dabei werden auch vorhandene Stärken und Ressourcen herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess genutzt. Insgesamt soll Verhaltenstherapie „Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglichen und dadurch Rückfällen und der Entwicklung neuer Probleme vorbeugen.

THERAPIERAHMEN

Verhaltenstherapie ist das am umfangreichsten wissenschaftlich untersuchte Therapieverfahren (Quelle: Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie). Es liegen mittlerweile für fast alle psychischen Erkrankungen umfangreiche wissenschaftliche Ergebnisse vor, die die Wirksamkeit von Verhaltenstherapie belegen. Daher werden die Kosten von allen Krankenkassen übernommen.

  • Wir sitzen uns beim Gespräch gegenüber.
  • Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
  • Die Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Vor Beginn einer Therapie finden bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden statt, in denen primär die Indikation einer Psychotherapie geprüft wird.
  • Falls diese gegeben ist, finden im Anschluss bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der weiteren Abklärung, der Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen.
  • In dieser probatorischen Phase entscheiden wir gemeinsam, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten und ob ggf. eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.

BEHANDLUNGSUMFANG

Je nach Ihrem individuellen Bedarf kann eine Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, Höchstkontingent bis zu 80 Sitzungen) durchgeführt werden.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche oder 14-tägig statt. Je nach Ihrem individuellen Bedarf können auch Doppelsitzungen (z.B. für Expositionsübungen) vereinbart werden.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EINE PSYCHOTHERAPIE?

Für gesetzlich Versicherte:
Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Kosten werden nach dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte quartalsweise über die Kassenärztliche Vereinigung direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Für privat Versicherte und Beihilfeversicherte:
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Liegt eine Indikation zur Psychotherapie vor, werden die Kosten der Therapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe übernommen.

Für SelbstzahlerInnen:
Natürlich können Sie die Therapiekosten auch selbst zahlen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).